Tipps für die Eröffnung eines Onlineshops Teil 2

Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce.

Im letzten Artikel der Reihe Tipps für die Eröffnung eines Onlineshops Teil 1 sind wir auf Handlungshinweise in Bezug auf den technischen sowie inhaltlichen Aufbau eines Webshops eingegangen.

Der heutige Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Vorgaben, die im Onlinehandel zu berücksichtigen sind.

Lawyer pana

Der E-Commerce als multidisziplinare Welt

Beim Betreiben eines Webshops sind viele verschiedene Aufgabengebiete zu meistern.

Zu den klassischen Arbeitspaketen zählen das Programmieren und Gestalten der Internetpräsenz und das Erstellen einer angepassten Marketingstrategie.

Mindestens genauso wichtig sind aber auch Tätigkeiten, um die gesetzlichen Vorgaben im Bereich des E-Commerce einzuhalten. Wir zählen im Folgenden ein paar Aspekte auf, die Sie in Ihrem Webshop berücksichtigen sollten.

Anmerkung:

Dieser Blogeintrag stellt keine rechtliche Beratung mit Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Er soll nur eine Orientierung zum Einstieg geben und bildet deshalb die aktuellen Gesetzesgrundlagen in einer vereinfachten Zusammenfassung ab.

Grundsätzliche Vorgaben im Handel

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In Deutschland gelten für Webshops grundsätzlich die gleichen Anforderungen und Vorgaben wie für offline verfügbare Händler und Dienstleister.

Dazu gehören beispielsweise die übergeordneten EU-Rechte zum Datenschutz oder Bundesgesetze wie die Gewerbeordnung oder Regelungen im Handelsgesetzbuch.

Auf der Webseite Gesetze im Internet können Sie nahezu alle Gesetze und Verordnungen leicht und kostenlos nachlesen.

Besondere Rahmenbedingungen im E-Commerce

Wenn Sie einen Webshop in Deutschland betreiben möchten, müssen Sie zudem weitere Regelungen beachten, die teilweise explizit auf den Onlinehandel ausgelegt worden sind. Sie finden einige Vorgaben in den folgenden Gesetzestexten:

  • Telemediengesetz (TMG)
  • E-Commerce und Fernabsatzgesetz
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Urheberrechtsgesetz (UrhG)
  • Preisangabenverordnung (PAngV)

Weil diese Regularien für Sie als Webshopbetreiber verbindlich sind, sollten Sie unter anderem die folgenden Punkte in Ihrer Onlinepräsenz anpassen und aufführen.

Impressum

Mit Hilfe des Impressums erfüllen Sie im Regelfall die Anbieterkennzeichnungs- und weitere Informationspflichten.

Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Seite des Impressums leicht zu erkennen und direkt zu erreichen (maximal zwei Klicks) ist. Zudem muss das Impressum zu jeder Zeit aufrufbar sein.

Die nachfolgenden Angaben sind als Pflichtangaben innerhalb eines Impressums zu verstehen:

  • Firmenname
  • Vor- & Nachname vertretungsberechtigter Personen
  • Postanschrift (kein Postfach)
  • E-Mailadresse oder/und Telefonnummer
  • Umsatzsteuer- & Wirtschafts-Identifikationsnummer (sofern vorhanden)
  • Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer (falls vorhanden)
Impressum einfügen

Für bestimmte Berufsgruppen:

  • Angaben bei besonderen Zulassungspflichten (z.B. Gastronomen, Versicherungen und Makler):
    Zuständige Aufsichtsbehörde inklusive der postalischen Anschrift
  • Angaben bei reglementierten Berufen (z.B. Ärzte, Notare, Steuerberater):
    Kammerzugehörigkeit, gesetzliche Berufsbezeichnung und Verleihungsstaatberufsrechtliche Regelungen und Nachschlagewerke

Datenschutzerklärung

Sobald Sie Datensätze klar einer bestimmten Person zuordnen können, handelt es sich um personenbezogene Daten, welche vom Gesetz aus geschützt werden.

Bevor Sie personenbezogene Daten erheben und verarbeiten dürfen, muss eine eindeutige Einverständniserklärung durch den Nutzer gegeben werden. Laut Meldepflicht sind die nachstehenden Punkte in einer Datenschutzerklärung aufzuführen.

  • Name der Firma oder der verantwortlichen Stelle
  • Gesetzliche Vertreter, beispielsweise der Geschäftsführer
  • Postanschrift
  • Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
  • Personen sowie Daten, die von der Verarbeitung betroffen sind
  • Empfänger, denen die Daten übermittelt werden
  • Fristen zur Speicherung und Löschung der Datensätze
  • Informationen zur geplanten Datenübermittlung in Drittstaaten
  • Stellungnahme zur Umsetzung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datenschutzgewährleistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB akzeptieren

Laut Gesetz sind die AGB nicht zwingend vorgeschrieben.

Dennoch werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen als Standard eingesetzt um Vertragsbedingungen eines Webshopanbieters zu fixieren.

In den AGB ist beispielsweise geregelt, wie ein Vertrag zustande kommt, welche Regularien es für die Lieferung, den Versand, die Zahlung, den Widerruf und die Rückgabe es gibt.

Ferner geht man dort auf die Themen EigentumsvorbehaltGewährleistungspflichten und sonstige weitere Vertragsbestandteile ein.

Wenn AGB in der Praxis angewendet werden, müssen diese die Rahmenbedingungen des BGB §305 ff. erfüllen.

Widerrufsrecht

In den europäischen Verbraucherrechten ist niedergeschrieben, dass Kunden nach dem Erhalten der Ware 14 Tage Zeit haben, um den Kaufvertrag zu widerrufen. Als Webshopbetreiber haben Sie die Pflicht, Ihre Kunden über dieses Recht, die Fristen und Bedingungen zu informieren.

Folgende Aspekte sind beispielhaft anzuführen:

  • Informationen zum aktuell gültigen Widerrufsrecht und die damit in Verbindung stehenden Fristen
  • Bereitstellen eines Musterformulars für einen Widerruf
  • Aufklärung über die entstehenden Folgen eines Widerrufs und den ggf. damit verbundenen Kosten (beispielsweise für Warenrücksendung oder Wertverlust der Ware)
  • Aufzählen von expliziten Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Maßnahmen zum Schutz vor Kostenfallen

Um Kunden vor unerwarteten Kosten zu schützen, wird beim Betreiben von Webshops die Einhaltung der „Button-Lösung“ gesetzlich gefordert.

Um diese Bedingung zu erfüllen, müssen Sie bei jedem Artikel die wesentlichen Produktmerkmale beschreiben, den Gesamtpreis inklusive der Umsatzsteuer und weitere zusätzliche Kosten ausweisen.

Ferner ist ein Hinweis auf die bestehende Zahlungspflicht notwendig.

Diese Information können Sie über einen Kaufabschluss-Button geben, welcher eindeutig als solcher zu erkennen ist.

Sobald Sie mit Ihrem Kunden einen Vertrag abschließen, müssen Sie den Verbraucher deutlich auf die vorgesehene Vertragslaufzeit und damit in Verbindung stehende Kündigungsfristen hinweisen.

Button Lösung

Weitere Informationspflichten und Regelungen zum Verbraucherschutz

Zusätzlich zu den bereits genannten Aspekten gibt es auch noch zahlreiche andere Vorgaben, die Webshops erfüllen müssen. An dieser Stelle sind zu nennen:

  • Aufzählen von Zahlungs- sowie Lieferbedingungen und Nennen eines konkreten Liefertermins
  • Zurverfügungstellung mindestens einer Zahlungsart ohne Aufpreis des Händlers
  • Anführen von Preisen inkl. Mehrwertsteuerzusätzlich anfallenden Kosten sowie eines Grundpreises (Preis pro Einheit, sofern dies möglich ist.)
  • Bewusstes Integrieren der AGB in die Bestellungsprozesse und -dokumente
  • Versenden einer elektronischen Bestätigung bei Bestellungseingang

Fazit

Das Kaufen von Waren im World Wide Web ist für Kunden sehr bequem. Für Webshopbetreiber birgt es jedoch einige Tücken, die es zu meistern gilt.

Da die Anforderungen für den Warenhandel im Internet weitaus komplexer und zahlreicher sind als die beim stationären Handel, sollte man sich im Vornherein gut informieren, um hohen Strafzahlungen zu entgehen.

Zudem unterliegen diese Regelungen des E-Commerce einem stetigen Wandel, weshalb auch die Onlineshops in regelmäßigen Abständen an diese Veränderungen angepasst werden müssen.

An dieser Stelle möchten wir erneut darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Blogeintrag nur um eine vereinfachte Darstellung der Gesetzgebung im Bereich des E-Commerce handelt. Es können keine Ansprüche auf Richtig- und Vollständigkeit geltend gemacht werden.


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